Montag, 3. Mai 2010

Rückabwicklung

.. geht doch. Leider nur mit anwaltlicher Hilfe - leider. Zum ersten Mal seit 10 Jahren eBay war ich richtig sauer - so richtig! Mann sollte sich nicht ärgern. Besonders nicht über Verkäufer die einen zugegebenermaßen subjektiven „Top-Zustand“ verkaufen, dann in Teile defekte Ware liefern. Hier sind die von 6 mitgekauften UMDs 4 defekt. Sehen aus wie aufgebrochen. Nun denn mein Anwalt hat sich gekümmert; er hat einen netten aber sehr deutlichen Brief mit Darstellung der Rechtslage geschrieben. Es hat gewirkt. Ich wußte nicht mal ob meine Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung enthält - hatte sie noch nie genutzt. Ich will mich eigentlich nicht streiten - diesmal war der Verkäufer subjektiv zu frech.

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